• ULO original spare parts

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01/2013 (gültig ab 01.04.2013)

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Besteller und der odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind ausgeschlossen und werden von uns nicht anerkannt, falls diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch ULO schriftlich bestätigt sind.

2. Schriftform

Mündliche sowie durch Vertreter und Reisende getroffene Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Angebot und Kostenvoranschlag

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

4. Preise und Bearbeitungspauschalen für Mindermengenbestellungen

4.1. Listenpreise sind unverbindlich. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung bei uns gültigen Preise und Rabatte von ULO zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die angegebenen Preise verstehen sich „ab Werk“ ohne Kosten für Verpackung, Versand und/ oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2. Wir behalten uns vor, unsere Preise unterjährig angemessen zu erhöhen und anzupassen, wenn unvorhersehbare und seitens ULO unverschuldete Faktoren eintreten, wie zum Beispiel Werkzeugverlagerungen, Lieferantenwechsel oder Änderungen von Rohstoffpreisen.

4.3. Für Mindermengenbestellungen berechnen wir Bearbeitungspauschalen wie folgt: a. Bestellungen bis 300 Euro – pauschal 10 Euro b. Bestellungen ab 300 – 600 Euro – pauschal 7,50 Euro Wir halten uns vor, den Betrag entweder sofort mit fälliger Rechnung abzurechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Zahlungen 30 Tage ab Rechnungsdatum netto fällig.

5.2. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an dem ULO über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügt werden kann.

5.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden die noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitungen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Verzicht auf unsere Ansprüche berechtigt, den Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Transportkosten der Rücksendung trägt der Käufer zu 100%. Rücksendungen werden ausschließlich in einwandfreier, unbeschädigter Originalverpackung akzeptiert. Die weitere Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder das Recht auf ganzen oder teilweisen Rücktritt aus den laufenden Verträgen sowie die Zurückhaltung weiterer Lieferungen bis zur Leistung der fälligen Zahlungen bleibt hiervon unberührt.

5.4. Bei Zahlungseinstellung oder Nachsuchen eines Vergleichs werden die gesamten Forderungen sofort fällig.

5.5. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Käufer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

5.6. Eine nach unserer Ansicht vorliegende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder eine uns erst nachträglich bekannt gewordene, nach unserer Meinung ungenügende Kreditwürdigkeit eines Käufers odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket Aktualisierte Fassung von 01/2013 odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket berechtigt uns, sofortige Sicherheitsleistung oder eine Vorauszahlung des Kaufpreises vor Versand zu verlangen oder von unseren Lieferungspflichten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadensersatz entsteht. Bestehende Forderungen sind sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferungen und Lieferzeit

6.1. Von uns genannte Lieferfristen und -termine gelten nur als annähernd und unverbindlich.

6.2. Der Besteller ist nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die individuell vereinbarte Nachfrist zur Auslieferung des Auftrags seitens ULO nicht eingehalten werden kann.

6.3. Ferner sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Bei Abnahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und von den laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

6.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung. Siehe hierzu auch Punkt 11.

6.5. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers im ULO Lager verwahrt.

6.6. Teillieferungen sind zulässig und können als solche gesondert berechnet werden.

7. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang

7.1. Wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, geschieht der Versand – auch bei Teillieferungen - in allen Fällen auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.

7.2. Frachtkosten berechnen wir pauschal pro Sendung nach Warenwert: bis 600 Euro = 7,50 Euro ab 600 Euro = fracht- und verpackungsfrei Empfangsstation des Käufers innerhalb Deutschlands. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.

7.3. Wir behalten uns vor, unterjährig Verpackungseinheiten anzupassen.

7.4. Auch für Waren, die auf unsere Kosten geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von ULO an den Besteller im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

7.5. Transportschäden sind unverzüglich spätestens nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen und werden gegen Vorlage der Schadensanerkennung des Frachtführers ersetzt.

7.6. Versandmehrkosten durch eine vom Käufer vorgeschriebene besondere Versandart (z.B. Sondereilfrachten) gehen zu dessen Lasten.

7.7. Bei Selbstabholung besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung.

8. Rücknahme von Waren

Eine Rücknahmepflicht der von uns ordnungsgemäß gelieferten Teile besteht grundsätzlich nicht. Sollten wir uns trotzdem bereit erklären, bestellte mängelfreie Teile zurückzunehmen, muss die Ware innerhalb von 8 Tagen mit Rechnungs- und Lieferscheinkopie eingehen. Es werden in diesem Fall ausschließlich nur wiederverkaufsfähige Waren zurückgenommen, die einwandfrei und unbeschädigt originalverpackt sind. Waren, die schon inaktiv sind, werden keinesfalls mehr akzeptiert. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Für Einlagerungs- und Verwaltungskosten machen wir 25 % des gültigen Teilewertes geltend. Speziell gefertigte oder extra beschaffte Ware kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Mängelrügen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware an dem uns aufgegebenen Bestimmungsort vorzubringen. Mängel eines Teils der Ware können nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung führen. Generell ausgeschlossen sind Folgeschäden. Eine Haftung für Mängel ist ausgeschlossen: a) wenn es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der gelieferten Waren im Rahmen der handelsüblichen Abweichungen handelt, b) wenn die gelieferte Ware von fremder Seite geändert wurde, c) bei übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Lieferung, d) bei natürlichem Verschleiß, odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket Aktualisierte Fassung von 01/2013 odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket e) bei Mängeln, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneter Materialien beruhen und der Besteller trotz unseres Hinweises die Konstruktion oder das Material ausdrücklich bestimmt hat.

9.2. Die Zahlungspflicht des Käufers bleibt durch etwaige Mängelrügen unbeeinflusst.

9.3. Bei begründeten Beanstandungen kommen wir innerhalb der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Frist durch Instandsetzung durch Ersatzlieferung oder durch Rücknahme der beanstandeten Teile nach unserer Wahl auf. Jegliche Schadensersatzansprüche werden abgelehnt.

9.4. In Fällen der Produkthaftung können die Ansprüche des Kunden ausschließlich gegenüber dem Hersteller beziehungsweise unseren Lieferanten geltend gemacht werden. Diese werden in begründeten und nachgewiesenen Fällen dem Kunden offengelegt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Waren

10.1.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen (auch künftigen) Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis führen, bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

10.1.2. Wir können die Weiterveräußerung und/oder Verbindung und/oder die Vermischung unserer Vorbehaltsware untersagen.

10.1.3. Bei Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren, steht uns an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) zu. Im Übrigen gilt die Verarbeitung in jedem Falle als für uns erfolgt, so dass sich der Eigentumsvorbehalt somit auf die verarbeitete (verbundene, vermischte) Ware, gegebenenfalls auf den neuen Gegenstand, erstreckt.

10.1.4. Soweit es sich bei dem Käufer um einen Gewerbetreibenden handelt, der die Waren unbearbeitet oder verarbeitet weiter veräußert, ist dieser ermächtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt jedoch schon jetzt seine Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung hängt von der Rechtswirksamkeit der Forderungsabtretung ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung an Dritte zu übereignen, sie zu verpfänden oder mit ihr Tauschgeschäfte durchzuführen.

10.1.5. Wird die Vorbehaltsware vom Abnehmer nach Verarbeitung allein oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren (verarbeitet oder unverarbeitet) veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dies gilt sinngemäß für den Fall, in dem die Vorbehaltsware vom Abnehmer zur Ausführung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet wird, auch hier wird die Forderung aus dem Werk- und Werklieferungsvertrages in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Voraus an uns abgetreten.

10.1.6. Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem jederzeit uns zustehenden möglichen Widerruf, der auch mündlich erfolgen kann, einzuziehen. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung an uns bekanntzugeben und uns über diese Bekanntgabe unverzüglich zu benachrichtigen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung unverzüglich zu übersenden. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Abnehmer unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichteinhaltung der Informationspflicht können Schadensersatzansprüche seitens ULO geltend gemacht werden.

10.1.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere die Rücknahme von Waren, die Forderungseinziehung von Dritten, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind insbesondere berechtigt, die Vorbehaltsware - ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen - zurückzunehmen, soweit der Vorbehaltskäufer das ihm eingeräumte Zahlungsziel überschritten hat oder im Verzug ist.

10.1.8. Unsere Rechte aus einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt gehen auch nicht durch Scheckzahlungsweise des Schuldners unter. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte bleiben solange bestehen, bis wir ins diesem Fall von unserer Ausstellerhaftung oder Haftung Indossament befreit sind.

10.2. Sonstiges

10.2.1. An Zeichnungen, Abbildungen und Angaben in unseren Katalogen, Druck- und Werbeschriften, Einbauanleitungen, Reparaturhinweisen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen und Daten behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket Aktualisierte Fassung von 01/2013 odelo Deutschland GmbH ULO Aftermarket „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung von ULO. 11. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen Höhere Gewalt und Streik, Mangel oder verspätete Zustellung von Fertigteilen, Hilfs- und Betriebsstoffen, erhebliche Störungen des Verkehrs und Betriebs, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind, sowie alle Erscheinungen, die ähnliche Folgewirkungen für die Betriebsführung haben und die ·Lieferung unzumutbar erschweren, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung oder heben nach unserer Wahl die Lieferpflicht auf. Sie berechtigen uns, die Lieferpflicht auf einzelne Teile der übernommenen Aufträge zu beschränken und die Lieferfristen für einen Gesamtauftrag oder Teile davon zu verlängern. In den vorgenannten Fällen entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von ULO Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geislingen an der Steige.

12.2 Ist der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von ULO zuständige Gericht. ULO ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

12.3. Es gilt ausschließlich das Deutsche Recht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

13. Schlussbemerkung

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen durch besondere Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschriften ungültig sein oder aufgehoben werden, so werden die übrigen Bedingungen hier nicht berührt. Wird den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen (Widerspruchsfrist) nach Mitteilung widersprochen oder wird nach Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin bestellt, so gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ULO sind ab dem 01.April 2013 gültig.

ULO – eine Marke der Odelo Gruppe